Impressum
Geschrieben von sZone   
Dienstag, 3. Juli 2007
Anschrift:
Werder Brigade Lüneburg
Klosterfeld 33
21379 Scharnebeck
 
Internet:
www.werderbrigade.de

Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Der Vorstand
 
Team: 
Admin/Autor/1. Vorsitzender
(sZone)

Admin/Autor/2. Vorsitzender/Kassenwart
(Sinister)
 
Autor
(Nicon)


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Satzung:
§1.Name des Fanclubs
Der Verein führt den Namen Werderbrigade Lüneburg.

§2. Zweck und Ziel
Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Werder-Fan-Gemeinschaft Lüneburg.

§3. Jahresabschluss / -beginn
Jahresabschlusstag ist der 30.06. eines Kalenderjahres, damit ist der 01.07. eines jeden Jahres Geschäftsbeginn.

§4. Beiträge
Jedes Mitglied  zahlt ein Jahresbeitrag von 25,- Euro Einzelmitgliedschaft oder 40,- EUR Familienmitgliedschaft.

§5. Eintritt
Es kann zu jedem Zeitpunkt eines Jahres dem Fanclub beigetreten werden. Der Jahresbeitrag wird ab dem Eintrittsdatum fällig. 

§6. Austritt
Spätestens bis vier Wochen vor Ende eines Mitgleidschaftsjahres inschriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden. Erfolgt der Austritt zu einemfrüheren Zeitpunkt, besteht kein Anspruch auf Erstattung zu vielgezahlter Beiträge.

§7. Vermögen
Das Clubvermögen ist Eigentum der Mitglieder. Bei Austritt besteht keinAnspruch auf Auszahlung eines Anteils - das Clubvermögen ändert sichalso nicht.
Der Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) sowie der Kassenwart haben die volle Verfügungsberechtigung auf das Clubvermögen.

§8. Jahreshauptversammlung
Der Termin ist vom Vorstand einvernehmlich festzulegen, soll aberjährlich in der Sommerpause stattfinden. Auf der Jahreshauptversammlungwird auch die Clubführung neu gewählt sowie der kassenberichtvorgelegt. Der Kassenwart ist mit einer 3/4 Mehrheit der anwesendenMitglieder zu entlasten.

§9. Kassenprüfung
Der Kassenprüfer hat die Kasse alle sechs Monate zu überprüfen.

§10. Wahlen
Wahlen finden auf der jährlichen Hauptversammlung statt, bei der jederdas gleiche Stimmrecht hat. Jede Wahl kann auf Antrag geheimstattfinden. Bei Wahlen gilt die einfache Mehrheitsregel - Ausnahmenregelt die Satzung. Die 3 Vorsitzenden und der Kassenwart werden füreine 2 jährige Amtszeit gewählt.

§11. Ausgaben
Über Ausgaben muss der Vorstand einvernehmlich entscheiden.

§12. Vorstand
Der Vorstand besteht aus 1.  und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart.
 
 
Werder Bremen Fan Ethik Kodex
Im Bewusstsein unserer gesellschaftlichen Verantwortung und für den guten Ruf des Fußballs haben die Geschäftsführung der Werder Bremen GmbH & Co KG aA, das Präsidium des Sport-Verein "Werder" von 1899 e.V., das Fan-Projekt Bremen und der Dachverband Bremer Fanclubs folgende Vereinbarung geschlossen, die sich an den Fifa Ethik Kodex anlehnt.
  1. Wir respektieren unsere Gegner und deren Fans, das Schiedsrichtergespann sowie unsere Spieler und Zuschauer.
  2. Wir lehnen Diskriminierung und Gewalt ab. Wir respektieren alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität. Wir setzen uns dafür ein, dass keine Gewalt von Fans von Werder Bremen ausgeht.
  3. Wir akzeptieren die für die Stadien geltenden Regeln.
  4. Wir wissen, dass Verstöße gegen die o. a. Punkte zu Stadionverboten und/oder Vereinsschlüssen führen können bzw. bei Fanclubs zum Ausschluss aus dem Dachverband.
  5. Wir sind uns einig, dass nur Fanclubs und Fangruppierungen, die diesen Werder Bremen Fan Ethik Kodex unterschrieben haben und ihn einhalten, Vergünstigungen im Rahmen von Dauerkarten, Karten für Auswärtsspiele, Arbeitskarten und andere Unterstützungen durch Werder Bremen erhalten können.